@Elke Künzel
Sehr geehrte Frau Künzel, wir verstehen, dass Bedenken hinsichtlich einer möglichen Geruchsbelästigung aufkommen, wenn man von einem solchen Projekt hört. Ob die Abfälle vor der Verbrennung vor Ort zwischengelagert werden, ist noch offen und Teil der Projektplanung. In jedem Fall müssen dabei immer gesetzliche Vorgaben zum Immissionsschutz und zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen beachtet werden. Um das zu erreichen, wird z. B. Unterdruck in der Anlage erzeugt, sodass die Luft immer in die Anlage hineingesaugt und dort zur Verbrennung genutzt wird. Im Zuge der Erstellung der Genehmigungsantragsunterlagen wird auch ein Geruchsgutachten durch einen unabhängigen Gutachter erstellt.
Werden die angelieferten Abfälle vor der Verbrennung zwischen gelagert oder sofort verbrannt (Geruchsbelästigung)
Von "Energie aus Abfall für die Wärme von morgen"
Zum Projekt
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich ein Wohngebiet und Kleingartenvereine, die berechtigte Sorge über eventuelle Geruchsbelästigung besteht.
Offizielle Updates
Letztes Update: 27. Juni 2025
Veröffentlicht am 27. Juni 2025
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